Ergotherapie ist als Heilmittel eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie erfolgt auf ärztliche Verordnung, die vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt werden kann (grünes Formular Heilmittelverordnung Nr. 18).
Die Praxis ist gesetzlich verpflichtet, den festgelegten Eigenanteil für die Krankenkassen von den Patienten einzuziehen, soweit diese nicht von der Zuzahlung befreit sind.